AID
Ausschuss für Informationsverarbeitung und Datenschutz
Der Ausschuss für Informationsverarbeitung und Datenschutz (AID) wurde vom Betriebsausschuss, das sind alle Betriebsräte und Betriebsrätinnen im Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal (BRWUP) und im Betriebsrat für das allgemeine Personal (BRAUP) gemeinsam, ins Leben gerufen.
Der AID arbeitet für die Arbeitnehmer:innen der Universität Wien im Sinne der Aufgaben des Betriebsrates, die im Arbeitsverfassungsgesetz festgelegt sind.
Der AID wurde von allen Fraktionen mit Betriebsräten und Betriebsrätinnen beschickt, welche dieser Thematik kundig sind. Sein Vorsitzender ist außenvertretungsbefugt nach §71 ArbVG, der Ausschuss ist nach ArbVG §69(4) geschäftsführend eingesetzt.
Bitte informieren Sie sich immer auch im Intranet und fragen Sie bei datenschutzrechtlichen Bedenken auch den Datenschutzbeauftragten der Universität.
Vorsitz: Christian Cenker
Service-E-Mail: aid.betriebsrat
Ein bisschen Zynismus
Sie verwenden Smartphones, Navis, GesundheitsApps, Social Media Kommunikations- und Kooperationstools sowie internationale Suchmaschinen oder haben gar einen privaten kostenlosen eMail-Account: Warum interessieren Sie sich dann für Datenschutz, wenn Sie sowieso fast alles über sich preisgeben?
Aber: Nachdem nun digitale Kompetenzen auch in der Schule unterrichtet werden (sollen), allerortens Datenschutzrichtlinien erlassen werden, die die Benutzer und Benutzerinnen sensibilisieren und auch die Sicherung und Verschlüsselung von Daten einfach unterstützt durch das jeweilige Betriebssystem möglich ist, wird auch hier ein "Umdenken" stattfinden müssen.
Und: Datenschutz oder die "DSGVO" wird meistens dann hervorgezaubert, wenn es darum geht, Transparenz und Innovationen zu verhindern. Diese Seite soll helfen zu verstehen, was die gesetzlichen Regeln tatsächlich regulieren und wie Daten, dh deren Verwendung, sicher gemacht werden können und auch rechtskonform eingesetzt werden können.
Wichtige Sicherheitshinweise
Der ZID hat auf seinen Seiten für alle wichtige, sehr nützliche und wegen der Datenschutzrichtlinie der Universität Wien zum Großteil verbindliche Hinweise
Aktuelle Meldungen
Die aktuellsten Informationen finden Sie im u:wiki, dh Intranet, unter DSGVO, ZID-Policies sowie Betriebsvereinbarungen. Die Informationen werden fast täglich erweitert, Links können sich verschieben (bitte Änderungen melden).
- Jänner 2023: Neue Betriebsvereinbarungen, zB RBV-Daten, Homeoffice; siehe Betriebsvereinbarungen. Dir RBV-Daten ermöglicht auch Cloud-Services, diese müssen aber vor der Nutzung eine "Genehmigungsverfahren" durchlaufen!
- Jänner 2021: HR4U (hrfi) eingeführt.
- Umstellung vom Intranet auf u:wiki, die Seiten werden (langsam) migriert, die interne Suchfunktion lernt täglich dazu. Die Suche muss intern sein, da Betriebsgeheimnisse und Betriebsinterna nichts im WWW oder der Cloud zu suchen haben.
- Videokonferenztools: Benutzen Sie ausschließlich Tools, die von der Universität Wien freigegeben wurden: Rechtskonformität!
- Leistungssteigerung von Moodle
- Dezember 2020: Einführung von HR4U verschoben.
- Offene Informationspolitik (Massmailer)
- Ongoing: Implementation und Testen rechtskonformer Videotools, Abschluss von Verträgen
- Neuer Massmailer an der Universität
- März 2020: Pandemie Lockdown, Digitale Aufrüstung der Universität
- Oktober/November 2019: Beginn der HR4u: Vorstellung, soll mit 1.1.2021 online gehen.
- Juni 2019: Ergänzte Datenschutzbestimmungen für das Internet
- März 2019: Firewall Policy der Universität Wien im Intranet: ZID-Policies
- Oktober 2018: Die Universität hat strenge Richtlinien zum Datenschutz erlassen. Diese haben Gesetzescharakter und müssen von allen ArbeitnehmerInnen der Universität Wien befolgt werden.
- April 2018: Die Universität hat einen Datenschutzbeauftragten
- März 2018: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG):
Informationen zur DSGVO und zum Datenschutz an der Universität Wien im Intranet und das laut DSGVO und DSG zu führende Verarbeitungsverzeichnis. - 2017, Juli: Verlautbarung des Datenschutzanpassungsgesetzes 2018 als neues DSG: Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG). Wird am 25.5.2018 inkraft treten. Bis dahin gilt das DSG 2000.
- DSGVO - EU-Datenschutzgrundverordnung. Die EU-Datenschutzrichtlinie zum verstärkten Schutz von personenbezogenen Daten tritt ab 2018 als DSGVO in Kraft, sodass man sich bereits jetzt darauf einstellen sollte. Die oft freizügige Datenspeicherung und -nutzung unterliegt damit strengeren Regeln und höheren Strafen.
- Vergleiche auch Arge Daten: Datenschutzgrundverordnung.
- Die EU-Cookie-Richtlinie wird im TKG §96(3) implementiert. Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer einer Website ist (vorab) zu informieren, welche personenbezogenen Daten ermittelt oder verarbeitet werden. Die Einwilligung zur Datenermittlung ist vorab einzuholen!
- 2016: Die EU verhandelte das EU-US-Privacy-Shield, das den Schutz personenbezogener Daten, die aus der Europäischen Union in die USA übertragen werden, regelt. Viele Datenschützer_innen erachten dieses als ebenso problematisch wie das ehemalige Save Harbour Abkommen.
Die Unternehmen setzen zZt auf EU-Standardvertragsklauseln für die Speicherung von personenbezogenen Daten, vergleiche etwa DSB. - OCG-Blog: EuGH erklärt Save Harbour Abkommen für ungültig.
- 1. Oktober 2015: Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle, die eine erweiterte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für den geschlossenen Unterricht erlaubt, siehe Urheberrechtliches.