Lehre und Datenschutz an der Universität Wien

Die Universität Wien hat ausschließlich für ihre Arbeitnehmer!nnen Richtlinien und Hilfestellungen zum Umgang mit Daten in der Lehre, insbesondere jenen der Studierenden, im Intranet der Universität unter dem Punkt Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. Der Zugang zu diesen Informationen ist passwortgeschützt, die Informationen fallen m.E. unter die Kategorie Betriebsgeheimnis. Wir sehen hier von einer Verlinkung der relevanten Dokumente ab, da diese Links sich ändern könnten.

Die im Folgenden genannten Hilfestellungen sind weiterhin gültig.

Datenschutz im Bereich der Lehre

Im Bereich der Lehre fallen verschiedene Daten an, die unterschiedlich behandelt werden müssen:

  • Lehr- und Lernunterlagen
  • Prüfungswerke wie etwa Seminararbeiten, Ausarbeitungen von Übungen oder schriftliche Prüfungen
  • Prüfungsergebnisse, Noten und Notenlisten

Durch eLearning, blended Learning und die Social Media fallen noch zusätzlich Daten an wie

  • Diskussionsbeiträge 
  • Meinungsäußerungen
  • persönliche Daten

Die Veröffentlichung, insbesondere auch die elektronische Veröffentlichung, und Weitergabe solcher Daten unterliegen verschiedensten österreichischen und internationalen Gesetzen.

Ein grundlegender Rat: Versuchen Sie solche Daten weder auf Papier zu veröffentlichen noch "ins Netz" zu stellen. Sie sind am sichersten in der Lernplattform Moodle sowie im u:space, da sie dort Passwort geschützt durch die Berechtigten abgerufen werden können.

Personenbezogene Daten, wenn auch nur durch die Matrikelnummer kodiert, haben nichts im Internet zu suchen. Insbesondere auf sozialen Medien oder Internetplattformen (SaaS) haben diese nichts verloren, da dort meist ein nach EU-Recht verbotenes Profiling stattfindet. Rechtlich verantwortlich ist die Person, die diese Daten veröffentlichen ließ, also hochgeladen hat.

Noten und Prüfungsakte

Noten, Prüfungsakte und Prüfungsprotokolle sind zu schützende personenbezogene Daten und dürfen nicht öffentlich gemacht werden.

Prüfungsakte sind ein Jahr sicher zu verwahren und könnten danach vernichtet werden (geschreddert, sicheres Löschen). Die Universität Wien hat per Richtlinie angewiesen, diese Akte zwei Jahre sicher zu verwahren. Die Studierenden haben bis sechs Monate nach Eingabe und Freischalten der Note Einsicht in ihren Prüfungsakt. Abschlussarbeiten (PhD, Master) müssen nach der Beurteilung an das SSC weitergegeben werden.

Noten sind in die zentrale Datenbank der Universität Wien binnen vier WOchen einzugeben. Dort sind diese durch das Passwort der Studierenden nur von dem/der Berechtigten abrufbar. Der/die Studierende kann einen Ausdruck eines Sammelzeugnisses veranlassen.

Notenlisten werden wohl aus eigenem Interesse als Ausdruck länger gesichert aufbewahrt (obwohl die Daten im EDV-System der Universität gespeichert sind). Sinnvoll ist, wenn auf diesem Ausdruck auch vermerkt ist, ob und wann Einsicht genommen wurde.

Noten und Notenlisten dürfen keinesfalls öffentlich kundgetan werden, weder als Aushang noch im "Netz". Durch Angabe der Matrikelnummer ohne Namen findet keine Anonymisierung statt, da mit einfachen Mitteln auf den Namen geschlossen werden kann bzw. die Studierenden auch Matrikelnummern von Mitstudierenden kennen können!

Für die weitere Aufbewahrung nach etwa dem Bildungsdokumentationsgesetz ist ausschließlich die Universität Wien verantwortlich. Diese hat bereits alle notwendigen Daten, sodass Lehrende hier keinen Handlungsbedarf haben.

Seminar- und Projektarbeiten sowie Abschlussarbeiten (Bakk, Master, PhD), die Sie länger aufbewahren wollen, müssen Ihnen von den Studierenden überlassen werden. Am besten ist, wenn die Studierenden dieses Überlassen auf der ersten Seite der Arbeit bestätigen. Das Urheberrecht liegt weiters bei den jeweiligen Studierenden.

Seminararbeiten und Ähnliches

Seminararbeiten sind einerseits Prüfungsarbeiten, andererseits unterliegen sie auch dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). In Österreich ist durch das österreichische UrhG die Urheberrechtschaft untrennbar mit dem Werk verbunden. D.h., der Urheber oder die Urheberin kann auf ihr Recht weder verzichten noch dieses weitergeben.

Urheber oder Urheberin können allerdings das Verwertungsrecht an einem Werk weitergeben, etwa durch Verkauf oder durch Weitergabe eines Nutzungsrechtes gegen Tandiemen. Außerdem kann ein Werk unter einer "freien Lizenz" veröffentlicht werden.

Das gemeinhin als "Copyright" bezeichnete Recht gibt es so in Österreich nicht. Es kommt aus dem amerikanischen Rechtssystem und vereinigt Urheber- und Verwertungsrecht.  

Rat: Wenn studentische Arbeiten weiter verwertet werden sollen, etwa als Vorbild für andere Arbeiten oder aber als Unterrichtsmittel im Rahmen einer Didaktik-Lehrveranstaltung oder als Unterrichtsmittel in einer Schule, dann ermutigen sie die Studierenden, ihr Werk unter z.B. einer Creative Commons Lizenz (CC) zu veröffentlichen. Als nützlich erweist sich immer wieder die CC-Lizenz "Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International."

Wenn Sie Arbeiten länger behalten wollen und Studierende einverstanden sind, dann können Studierende dieses Überlassen ihres Werkes auf der ersten Seite bestätigen. Eine Anonymisierung in diesem Fall ist unzulässig, da damit das Urheberrechtsgesetz umgangen würde. Bei Verwendung in eigenen Arbeiten muss zitiert werden!

Lehr- und Lernunterlagen (Lernplattformen)

Nach dem österreichischen Urheberrecht §42 dürfen Lehrende an Schulen und Universitäten auch urheberrechtlich geschütztes Material zur Lehre verwenden und auch elektronisch zur Verfügung stellen, wenn

  • es sich nicht um Auszüge aus Lehrbüchern handelt
  • das Material richtig referenziert ist
  • der Zugang passwortgeschützt ist (eLearning-Plattformen)

Studierende dürfen dieses Material ausschließlich zum Lernen verwenden. Sie dürfen es niemandem weitergeben und insbesondere nicht auf Social-Media-Plattformen oder in die Cloud hochladen, auch nicht in geschützte Gruppen.

Wir empfehlen, einen der folgenden Texte den Studierenden zur Kenntnis zu bringen:

Text A. Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen unterliegen besonderen Urheber- und Verwertungsrechten. Daher dürfen Sie diese Unterlagen ausschließlich selbst zum Lernen verwenden aber unter keinen Umständen weitergeben. Insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht in Social-Media-Plattformen oder in die Cloud hochgeladen bzw. mittels dieser verteilt werden - auch nicht in geschlossenen Guppen. Verlinkte Unterlagen, die auf Seiten außerhalb dieser passwortgeschützten Plattform zu finden sind oder dort zum Herunterladen angeboten werden, unterliegen unterschiedlichen, möglicherweise anderen Urheber- und Verwertungsrechten, die auf den jeweiligen Seiten angegeben sein sollten. Bitte informieren Sie sich, schon aus Selbstschutz! Sie haften persönlich! Relativ frei verwendbare Unterlagen sind solche, die z.B. unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC, meist BY-NC, dh. Namensnennung und non-commercial) oder einer anderen freien Lizenz stehen. Diese muss ausdrücklich in den jeweiligen Dokumenten angegeben sein, die Weitergabe unterliegt dieser Lizenz. Fehlt eine solche Angabe, so sind diese Unterlagen durch das Urheber- und Verwertungsrecht geschützt. Eine kommerzielle Nutzung oder ein Weitergabe ist dann jedenfalls untersagt.

Text B. Bitte beachten Sie, dass Video- oder Tonaufzeichnungen in der Vorlesung untersagt sind. Ein Mitschneiden verstößt sowohl gegen Persönlichkeitsrechte als auch gegen Urheber- und Verwertungsrechte (etwa das Verbot durch den Urheber nicht autorisierter elektronischer Duplikate)!
Die zur Verfügung gestellten Folien und Unterlagen unterliegen Urheberrecht und dem damit verbundenen Verwertungsrecht und sind ausschließlich als Lernunterlagen zu verwenden; daher ist auch ein Abfotografieren nicht zulässig. Die Folien und andere Unterlagen stehen in elektronischer Form auf Moodle. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, insbesondere dürfen Folien und Unterlagen nicht in Social-Media-Plattformen geladen werden, auch nicht in geschlossene Guppen.
Mit Inkrafttreten der DSGVO dürfen wir personenbezogene Auskünfte (Anfragen zu Benotungen, Bestätigungen etc.) nur mehr an Ihre offizielle Uni-E-Mailadresse versenden. Anfragen, die von anderen E-Mailadressen als Ihrer Uni-E-Mailadresse versandt worden sind, können deshalb nicht bearbeitet werden.

Streaming von Lehrveranstaltungen

Die Universität Wien stellt in einzelnen Hörsälen Streaming zur Verfügung. Die Lehrenden können selbst entscheiden, ob sie streamen, wie sie streamen und was sie streamen.

Die Universität Wien informiert darüber unter https://zid.univie.ac.at/ustream/.

Bitte beachten Sie, dass

  • alles, das auf einem Computer erscheint (Ton und Bild), auch lokal von wissenden Benutzer*innen lokal mitgeschnitten und gespeichert werden kann.
  • damit auch urheberrechtlich geschütztes Material (zB Bilder in gestreamten Folien) außerhalb der geschützten Lernplattform gespeichert werden könnte.
  • Sie die Studierenden am Anfang jedes Stream gesondert auf diese Rechtslage hinweisen, eventuell durch einen Verweis auf dei Nutzungsbedingungen.
  • auch Ihre eigenen Persönlichkeitsrechte davon betroffen sein könnten.
  • Sie den Studierenden auch erlauben können, das Material weiterzugeben, wenn Sie selbst das alleinige Urheber- und Verwertungsrecht haben.